Wahlausschreiben 2024

zur Wahl des Vorstands des BV Frankfurt der GEW

Auf der Bezirksdelegiertenversammlung (BDV) des Bezirksverbands Frankfurt der GEW ist der Bezirksvorstand (bzw. in Zukunft: Stadtverbandsvorstand, siehe Anmerkung unten) für die kommende zweijährige Wahlperiode (2024-2026) neu zu wählen.

Die BDV findet statt am Montag, den 08.07.2024, von 9 bis 17 Uhr, im DGB-Haus in Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 69 - 77.

 

I. Gemäß der Satzung des BV Frankfurt (§ 9) sind zu wählen:

  • die oder der Vorsitzende des Bezirksverbands
  • zwei stellvertretende Vorsitzende.

An Stelle einer oder eines Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden kann auch ein Vorsitzendenteam von bis zu 3 Personen gewählt werden. Von dieser Möglichkeit wurde in den letzten Jahren bei vorhergehenden Wahlen immer Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus sind Kolleg*innen für folgende Positionen zu wählen:

  • Geschäftsführer*in
  • Schatzmeister*in
  • Schriftleiter*in der FLZ
  • Leiter*in der Abteilung Rechtsschutz
  • Leiter*innen der Referate
  1. Schule und Bildung

  2. Tarif, Besoldung, Beamtenrecht

  3. Weiterbildung und Bildungsmarkt

  4. Mitbestimmung und gewerkschaftliche Bildungsarbeit

  5. Umwelt/Arbeitsschutz

  6. Kommunale Angelegenheiten

Für jede der genannten Positionen ist zusätzlich ein*e Stellvertreter*in zu wählen. Alternativ dazu kann auch jeweils ein Team von bis zu 3 Personen gewählt werden (bei den Wahlen in vergangenen Jahren wurde bei fast allen Positionen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht).

II. Zusätzlich sind von der BDV die Vorsitzenden(teams) der Fach- und Personengruppen zu bestätigen. 

In der Satzung des BV Frankfurt sind folgende Fachgruppen vorgesehen:

  1. Berufliche Schulen,

  2. Erwachsenenbildung,

  3. Grundschulen,

  4. Haupt- und Realschulen,

  5. Gymnasien,

  6. Gesamtschulen,

  7. Sonderpädagogik,

  8. Schulaufsicht, Schulentwicklung und Schulpsychologie,

  9. Sozialpädagogische Berufe,

  10. Hochschule,

  11. sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst.

Folgende Personengruppen sind in der Satzung vorgesehen:

  1. Angestellte

  2. Ausländische Lehrerinnen und Lehrer

  3. Frauen

  4. Seniorinnen und Senioren.

  5. junge GEW

  6. Studierende.

III. Außerdem sind auch

  • das Präsidium der BDV, 

  • der Wahlausschuss der BDV 

  • sowie die Kassenprüfer*innen

für die folgende Wahlperiode zu wählen.

Kandidaturvorschläge für die in diesem Wahlausschreiben genannten Positionen sind unmittelbar an die Geschäftsstelle des BV Frankfurt, Bleichstr. 38 a, 60313 Frankfurt, E-Mail 
info@gew-frankfurt.de, zu richten. Die Vorschläge sollen auch eine unterzeichnete formlose Zusicherung enthalten, dass die Vorgeschlagenen mit der Kandidatur einverstanden sind.

Es ist auch möglich, dass Mitglieder selbst ihr Interesse an bzw. ihre Kandidatur zu einer Position erklären. 

Kandidaturvorschläge und Bereitschaftserklärungen sollen spätestens bis Donnerstag, den 4. Juli 2024 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Auch nach diesem Datum sind auf der BDV selbst noch Kandidaturvorschläge und eigene Bereitschaftserklärungen möglich.

Kandidat*innen müssen selbst auf der BDV anwesend sein, um sich den Delegierten vorzustellen. Im Falle von Verhinderung durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ist dies der Geschäftsstelle oder einem Mitglied des Wahlausschusses mitzuteilen. In diesem Fall muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatin bzw. des Kandidaten vorliegen.

Frankfurt am Main, den 27.06.2024

Der Wahlausschuss der BDV

Melanie Hartert, Thomas Sachs

Anmerkung: Wie aus der Tagesordnung hervorgeht, liegt der BDV der Entwurf einer Satzungsänderung vor. Es geht um die Umwandlung des bisherigen Bezirksverbands in einen Stadtverband. Die geänderten Bestimmungen gelten natürlich erst nach dem Beschluss, wenn er denn von der BDV beschlossen wird. Daher wird in dem Wahlausschreiben hier noch von den bisherigen Bezeichnungen und Strukturen ausgegangen. Da sich in der Zusammensetzung des Vorstands durch den Beschluss nichts ändert (nur die Bezeichnungen), haben wir hier darauf verzichtet, ein zweites Wahlausschreiben zu verfassen.