Elternproteste

Gegen Auswahlverfahren beim Übergang von der Grundschule auf den gymnasialen Bildungsgang

Pressemitteilung

Die in diesem Jahr eingetretene Verschärfung der Problematik beim Übergang von der Grundschule auf den gymnasialen Bildungsgang in Frankfurt war bereits im letzten Jahr absehbar.

Die Ursachen liegen sowohl in Versäumnissen des städtischen Bildungsdezernats und zurückliegender CDU-Landesregierungen als Genehmigungsbehörde als auch in einer strukturell unzulänglichen Beratung der Eltern beim Übergang.

Die Schulentwicklungsplanung wurde sowohl von Seiten des grünen Bildungsdezernats zu lange verschleppt als auch von Seiten des CDU-geführten Kultusministeriums 2003 massiv ausgebremst.

Der immer noch existierende Schulentwicklungsplan A (für die allgemeinbildenden Schulen), übrigens auch der Plan S (für die Förderschulen), ist mittlerweile 23 Jahre alt und stammt aus dem Jahr 1992. Verändert wurde immer nur punktuell, aber nicht im Ganzen. Bei der Fortschreibung im Mai 2000 wurde sowohl dem steigenden Bedarf an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen Rechnung getragen.

Es dauerte allerdings fast drei Jahre (!), bis das Hessische Kultusministerium unter Karin Wolff (CDU) mit einem „Genehmigungserlass“ reagierte, der eigentlich ein Nichtgenehmigungserlass war, weil viele Grundschulprojekte und alle geplanten weiterführenden Bildungsgänge untersagt wurden: „In der Stadt Frankfurt gibt es mit 20 gymnasialen Oberstufen und vier beruflichen Gymnasien eher ein Überangebot als zusätzlichen Bedarf, denn nicht alle Standorte haben zweckmäßige Jahrgangsbreiten“, hieß es dazu Mitte 2003 aus dem HKM.

Allerdings wurden aber auch damals schon die wenigen genehmigten Schulen von der Stadt nicht mit ausreichenden Haushaltsmitteln unterlegt.

Elf Jahre später, 2014 wurde von der Stadt der große Beratungsprozess zur Schulentwicklung gestartet – und wieder sind im jetzt (2015) vorgelegten Entwurf eines Schulentwicklungsplans alle großen Schulneubauprojekte weder organisatorisch noch finanziell abgesichert und bestehen im Wesentlichen nur aus Ankündigungen, was bereits zu einer langen Umsetzungsforderungsliste von Seiten der SPD in der heutigen Stadtverordnetenversammlung führte.

Bei einer solchen sich bereits seit Jahren abzeichnenden Mangelsituation kommt einer objektiven Beratung der Eltern beim Übergang von der Grundschule auf weiterführende Bildungsgänge eine noch größere Bedeutung zu.

Dies kann - wie es gegenwärtig im Hessischen Schulgesetz in § 72 geregelt ist - nicht SchulleiterInnen oder Lehrkräften überlassen werden. Hier ist eine zentrale Beratung durch das Staatliche Schulamt zusammen mit dem Stadtschulamt unabdingbar. Beide Behörden werden benötigt, weil es um Fragen geht, für die das Kultusministerium zuständig ist, aber auch um Fragen der Ausstattung, für die das Stadtschulamt zuständig und verantwortlich ist. So könnten beispielsweise in regionalen Elternversammlungen beide Behörden Rede und Antwort stehen.

Die GEW fordert die Verantwortlichen in Stadt und Land auf, entsprechend tätig zu werden.

Sebastian Guttmann (Vorsitzender) Anja Golder (Vorsitzende)

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