Terminplan für Neuwahlen

Der folgende Terminplan berücksichtigt alle einzuhaltenden Fristen. Es sind allerdings nur dann ganze 14 Termine zu berücksichtigen, wenn sich Probleme bei der Aufstellung einer ausreichenden Zahl von Kandidat*innen herausstellen sollten.

Allerdings muss der Wahltermin schon im Wahlausschreiben bekannt gegeben werden. Da man aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob wirklich alle Termine und möglichen Nachfristen notwendig sein werden, soll der Wahltermin vorsorglich so festgelegt werden, dass die Wahlen auch im ungünstigsten Fall (d.h. wenn alle Nachfristen berücksichtigt werden müssen) zu diesem Termin stattfinden können.

Ausführlichere Erläuterungen zu den einzelnen Terminen und Arbeitsschritten sind in dem GEW-Online-Handbuch zu den Personalratswahlen 2024 zu finden.

 

Termin 1: Amtierender PR benennt Wahlvorstand (3 Personen, davon eine als Vorsit- zende(n)).

 

Termin 2: Am folgenden Arbeitstag gibt der Wahlvorstand seine Zusammensetzung durch Aushang bekannt. Dem folgt die 2-Wochen-Frist für Vorabstimmungen.

 

Termin 3: Ende der Frist.

 

Termin 4: Am folgenden Arbeitstag tagt der Wahlvorstand: Erlass und Aushang des Wahlausschreibens, Aufforderung zu Kandidaturen mit Erklärungsfrist von 18 Kalendertagen.

 

Termin 5: Ende der Frist für Kandidaturen.

 

Termin 6: Am folgenden Arbeitstag tagt der Wahlvorstand zur Sichtung der eingereichten Wahlvorschläge.

Ggf. Setzung von Nachfrist

  • I: - 6 Tage, falls überhaupt keine Kandidatur oder für eine Gruppe (z.B. Arbeitnehmer) keine Kandidatur.
  • II: - 3 Arbeitstage, falls zu wenig Kandidaturen (weniger als doppelt so viele wie Plätze zu besetzen sind) falls keine Nachfrist notwendig ist: Feststellung der gültigen Wahlvorschläge.

 

Termin 7: Ggf. Ende der Frist II (falls diese notwendig war).

 

Termin 8: In diesem Frist-II-Fall am folgenden Arbeitstag: Sitzung des Wahlvorstands zur Feststellung der gültigen Wahlvorschläge;

im Frist-I-Fall: Ende der 6-Tage-Frist.

 

Termin 9: in diesem Fall am folgenden Arbeitstag: Sitzung des Wahlvorstands; falls zwar Kandidaturen vorhanden sind, aber zu wenige, noch einmal eine Frist II setzen; wenn diese Nachfrist nicht notwendig ist: Feststellung der gültigen Wahlvorschläge.

 

Termin 10: Ende der Nachfrist II, falls eine solche bei Termin 9 erlassen werden musste.

 

Termin 11: Sitzung des Wahlvorstands am folgenden Arbeitstag:

  • Feststellung der gültigen Wahlvorstände (falls noch nicht vorher geschehen);
  • Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge durch Aushang;
  • Erstellung der Stimmzettel;
  • bei Bedarf: Herstellung von Briefwahlunterlagen (Merkblatt und Erklärung aus GEW-Wahlhandbuch 2016 kopieren).

 

Termin 12: frühestens 14 Tage später kann die Durchführung der Personalratswahlen an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erfolgen.

 

Termin 13: Nach Abschluss der Wahlen findet eine Sitzung des Wahlvorstands statt zur:

  • Auszählung der Stimmen,
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses (Aushang)
  • Mitteilung an die Gewählten,
  • Einladung zur konstituierenden Sitzung des PR.

 

Termin 14: Konstituierende Sitzung des neuen Personalrats spätestens 7 Tage nach Termin 13. Die Sitzung wird vom Wahlvorstand einberufen, der sie auch bis zur Wahl der oder des neuen Vorsitzenden des PR leitet.