Der Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) ist die Personalvertretung, die beim Staatlichen Schulamt für die Beschäftigten an den Schulen des Schulamtsbereichs eingerichtet ist. Sein Gegenüber ist die Amtsleitung des jeweiligen Staatlichen Schulamtes. Er ist damit Partner bei allen Entscheidungen, die für den gesamten Bereich des Staatlichen Schulamtes getroffen werden. Bei Personalentscheidungen ist er für Versetzungen und Abordnungen innerhalb des Staatlichen Schulamtes sowie für die Stellenbesetzungen von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig.
Der Gesamtpersonalrat berät und unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die auf Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes angewiesen oder damit nicht einverstanden sind.
Beispielsweise sind dies
Gesamtpersonalräte regen im Staatlichen Schulamt an, dass Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile, die zu Gunsten der Beschäftigten ergangen sind, auch umgesetzt werden. Jüngere Beispiele dafür sind die Handhabung des Lebensarbeitszeitkontos, die bessere Information für Menschen, die befristete Verträge unterschreiben oder die Umsetzung der Urteile zur Bezahlung der Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung.
Darüber hinaus beraten und vermitteln Gesamtpersonalräte bei Konflikten, die innerhalb der Schule nicht mehr gelöst werden können. Gesamtpersonalräte haben ein Netzwerk zu den Schulpersonalräten aufgebaut. Sie geben wichtige Informationen weiter, beraten die Schulpersonalräte bei aktuellen Fragestellungen und bieten Schulungsveranstaltungen an, bei denen das Personalvertretungsrecht, aber auch veränderte Rechtsvorschriften und Urteilen behandelt werden.