Wir dokumentieren sowohl an dieser Stelle als auch in der Druckausgabe der FLZ 1/2025 die Stellungnahme der Gesamtkonferenz der Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt am Main zur sogenannten Initiative zur Wertevermittlung des HMKB.
Die FLZ-Redaktion
Das Schreiben vom 6. September 2024 der Abteilung III des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen an die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen in Hessen wurde von der Schulgemeinde der Philipp-Holzmann Schule in Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen.
Dem Schreiben wurde große Beachtung zuteil. Diese Beachtung drückte sich zunächst in mehreren Emails von Lehrkräften an die Schulgemeinde aus, in denen erhebliche Irritationen über Form und Inhalt sowohl der Regelung zur Wertevermittlung als auch zu den beigefügten „Hinweisen und Anregungen für Lehrkräfte“ geäußert wurden. Folgerichtig berief die Schulleitung daraufhin am 7. Oktober 2024 dazu eine Dienstversammlung ein. Bei dieser Dienstversammlung setzten sich mehrere Arbeitsgruppen leitfragengestützt mit der Thematik auseinander. Dabei zeigte sich erneut, dass es erhebliche formale und inhaltliche Bedenken zur „Initiative zur Wertevermittlung“ gibt. Dazu gehören:
Die Philipp-Holzmann Schule ist seit vielen Jahren eine Bildungseinrichtung, die umfassend mit der Beschulung von Intensivklassen betraut ist. Die Schule verfügt über eine umfangreiche Kompetenz, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Hessischen Schulgesetzes für junge Menschen mit vielfältigen Lern- und Lebensbiographien gerecht zu werden. In zurzeit 7 Intensivklassen unterrichten 18 Lehrkräfte sowie 2 Sozialpädagoginnen, die selbst wiederum heterogene Ausbildungs- und Sozialisierungserfahrungen mitbringen, mit großem Engagement und Erfolg. Vor diesem Hintergrund fand im Kollegium der Philipp-Holzmann-Schule der Umstand besondere Beachtung, dass sich die „Offensive zur Wertevermittlung“ verbindlich ausschließlich auf Intensivklassen richtet. Dabei erzeugten folgende inhaltliche Punkte erhebliche Irritationen:
Vor dem Hintergrund dieser formalen und inhaltlichen Bedenken appelliert das Lehrpersonal der Philipp-Holzmann Schule an die Verantwortlichen im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, möglichst alles zu tun, um die Rahmenbedingungen und Ressourcen für guten Unterricht zu verbessern, aber die Wertevermittlung vertrauensvoll in den Händen des Fachpersonals vor Ort zu belassen und so den Wert der pädagogischen Freiheit im Sinne des §86 des HschG hochzuhalten.
Das Kollegium der Philipp-Holzmann Schule, Berufliche Schule der Stadt Frankfurt am Main